Das toxische Date

Im Fall Frank S. zeigt ein Gutachten: Die Betäubung der Frauen konnte lebensgefährlich werden.
Frank S. steht am Landgericht Berlin I wegen 22 Taten zum Nachteil von 14 Frauen vor Gericht. Er soll Frauen, die er über Datingplattformen kennenlernte, in seiner Wohnung heimlich sediert, vergewaltigt und dabei gefilmt haben. Auf seinen Datenträgern fanden Ermittler darüber hinaus Material zu deutlich mehr Frauen. Am dritten Verhandlungstag rückte eine Frage in den Mittelpunkt, die den Fall noch einmal anders erscheinen lässt: Was haben diese Substanzen mit den Frauen gemacht – und wie nah waren einige von ihnen möglicherweise an einer lebensbedrohlichen Situation?
Was bisher nach Medikamentennamen und Dosierungen klingt, bekommt im Gericht schnell eine andere Dimension. Bereits geringe bis mittlere Dosen von Schlaf- und Betäubungsmitteln können starke Müdigkeit, Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Gedächtnislücken auslösen. In Verbindung mit Alkohol können sich die Wirkungen gegenseitig verstärken.
Manche Frauen reagierten offenbar noch: Sie öffneten auf Ansprache die Augen, sagten einzelne Worte, bewegten sich. Doch solche Reaktionen können täuschen. Nach Aussage der Sachverständigen heißt eine solche Reaktion nicht, dass jemand die Situation erfassen, ihren Sinn begreifen oder frei in sexuelle Handlungen einwilligen kann.
Auf den Videos waren deutliche Warnzeichen zu sehen, dass die Frauen nicht einfach nur schliefen. Eine Frau zeigte krampfartige Erscheinungen, andere würgten oder husteten. Eine Frau sagte: „Ich will nicht.“ Eine andere weinte und äußerte Worte, die nicht zur Situation passten. Einige schnarchten. Für die Sachverständige konnten solche Schnarchgeräusche darauf hindeuten, dass die oberen Atemwege bereits teilweise verlegt waren. Bei einer der Frauen war auf einem Video zu sehen, wie sie sich in Rückenlage erbrach, ohne sich auf die Seite zu drehen. Die Sachverständige bewertete diese Situation als lebensbedrohlich. Sie beschrieb das Risiko einer sogenannten Aspiration: Durch sedierende Substanzen können lebenswichtige Schutzreflexe vermindert oder ausgeschaltet werden. Erbrechen die Frauen in diesem Zustand, können die normalerweise schützenden Reflexe ausbleiben. Mageninhalt kann dann in die Atemwege gelangen. Die Folgen reichen von einer schweren Lungenentzündung bis zum Ersticken.
Eine Intoxikation kann tief in den Organismus eingreifen. Nach Darstellung der Expertin reicht das Spektrum der Vergiftungserscheinungen von starken Blutdruckabfällen und Herzrhythmusstörungen über neurologische Auffälligkeiten bis hin zu Koma und Atemstillstand.
Als die Ermittler auf die mutmaßlichen Taten von Frank S. stießen, lagen sie bereits längere Zeit zurück. Die Frauen konnten erst nachträglich über die Videos und seine gespeicherten Kontakte identifiziert werden. Zu diesem Zeitpunkt war eine toxikologische Untersuchung nicht mehr möglich. Welche Substanzen sie in welcher Dosis tatsächlich bekommen hatten und wie stark die Vergiftung bei den einzelnen Frauen gewesen war, lässt sich deshalb heute nicht mehr sicher feststellen. Die auf den Videos dokumentierten Zustände seien jedoch mit einer Intoxikation vereinbar und gingen nach Einschätzung der Sachverständigen deutlich über eine therapeutische Anwendung hinaus.
Im Verfahren geht es um verschiedene Schlaf- und Betäubungsmittel, die Frank S. den Frauen verabreicht haben soll. In seiner Wohnung wurde unter anderem eine Flasche mit einer Mischung aus Etizolam und GHB gefunden. Etizolam ist in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen. GHB, auch als Partydroge bekannt, kann laut Sachverständiger bereits nach ungefähr 15 Minuten seine Wirkung entfalten und etwa drei Stunden anhalten. Etizolam setzt ebenfalls rasch ein, kann aber deutlich länger wirken – nach ihrer Aussage bis zu sieben Stunden. Bei der in der Wohnung des Angeklagten gefundenen Mischung aus GHB und Etizolam sei denkbar, dass GHB den Wirkungseintritt beschleunigt habe. Auch ein verzögerter Abbau beider Substanzen durch gegenseitige Beeinflussung sei möglich; beides bezeichnete sie aber ausdrücklich nicht als gesicherte Feststellung.
Das toxikologische Gutachten kann auch für die rechtliche Bewertung der Taten wichtig werden. Gefährliche Körperverletzung gehört bereits zu den Vorwürfen gegen Frank S. Wie gefährlich die Substanzen für die einzelnen Frauen tatsächlich waren, kann dabei zusätzlich ins Gewicht fallen. Auch bei den Vergewaltigungsvorwürfen spielt die mögliche Lebensgefahr eine Rolle: Das Strafrecht bewertet eine Tat schwerer, wenn ein Opfer dadurch erheblich gesundheitlich geschädigt oder sogar in Todesgefahr gebracht wird. Ob das Gericht dies bei einzelnen Taten so bewertet, ist derzeit offen.
In der Pause sprach mich eine Frau mittleren Alters an. Sie war zwei Stunden gefahren, um als Zuschauerin am Prozess teilzunehmen. Sie fragte mich nach dem Alter des Angeklagten. „Wohl 68“, sagte ich, „und die Betroffenen waren zwischen 50 und 60 Jahre alt.“ Sie sah mich lange an, dann rief sie aus: „Puh! Das hätte auch ich sein können. Wie soll man denn wissen, wem man da ins Netz geht? Er sieht ja ganz manierlich aus, wenn er dann noch ein bisschen nett tut und aufmerksam ist, das könnte schon reichen, um mitzugehen.“
An diesem Verhandlungstag wurde beschrieben, dass die eingesetzten Substanzen und ihre Kombination mit Alkohol lebensbedrohliche Zustände verursachen konnten. War Frank S. bewusst, dass eine der Frauen hätte sterben können – oder war ihm das egal? Das Gutachten beantwortet diese Frage nicht.